AGB

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass sich das von ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug im technisch einwandfreiem Zustand befindet, der StVZO entspricht, ausreichend - auch für Drittfahrer wie den Auftragnehmer - und für weitere Insassen versichert ist. Der Auftraggeber erklärt, über das Fahrzeug uneingeschränkt verfügungsbefugt zu sein. Für Schäden, die dem Auftragnehmer durch eine Verletzung dieser Pflichten entstehen, haftet der Auftraggeber.

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Auftragnehmers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Auftragnehmers beruhen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle Mitfahrenden ebenfalls diese Vertragsbedingungen akzeptieren. Andernfalls haftet er für alle daraus entstehenden Schäden.


Haftungsbestimmungen für Mitfahrer

Als Mitfahrende haben wir die oben stehenden Haftungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und erklären uns damit einverstanden. Wir sind auch damit einverstanden, dass der Auftragnehmer sowie dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch uns gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz haftet.